Verhaltenskodex (Code of Conduct)
Goebel Electric ist sich der Verantwortung gegenüber Kunden, Beschäftigten und Organisationen bewusst. Aus diesem Grund haben wir mit diesem Verhaltenskodex ethische, soziale und rechtliche Leitlinien und Grundsätze für eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung definiert.
Gleichzeitig fordern wir auch von unseren Zulieferern die Einhaltung der in diesem Kodex verankerten Grundsätze.
Der Verhaltenskodex ist auf unserer Webseite für alle Mitarbeiter und Geschäftspartner abrufbar.
1 Einhaltung von Gesetzen
Goebel Electric hält die geltenden Rechte und Gesetze der Länder ein, in denen Goebel Electric tätig ist und fordert dies auch von den Geschäftspartnern.
2 Menschen- und Arbeitnehmerrechte
2.1 Miteinander, Respekt und Vertrauen
Wir respektieren die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen. Gemäß unseren Unternehmenswerten sind für uns Ehrlichkeit, Respekt und Vertrauen gegenüber unseren Mitarbeitern und externen Partnern selbstverständlich. Wir pflegen ein faires, freundliches und konstruktives Miteinander. Dies erwarten wir auch in der Zusammenarbeit mit unseren externen Partnern.
2.2 Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung
Wir leben eine Kultur der Chancengleichheit und allen Mitarbeitern gilt die gleiche Wertschätzung. Bei allen Beschäftigungsentscheidungen werden die Mitarbeiter streng nach Ihren Fähigkeiten und Qualifikationen behandelt. Wir dulden keine Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft, der Kultur, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
2.3 Belästigung
Die Mitarbeiter werden keinerlei körperlichen Züchtigungen oder anderweitigen körperlichen, sexuellen, psychischen oder verbalen Belästigungen oder Missbrauchshandlungen ausgesetzt.
2.3 Kinderarbeit
Es kommt keine Kinderarbeit zum Einsatz. Sofern die Gesetze vor Ort keine höheren Altersgrenzen festlegen, werden keine Personen beschäftigt, die noch im schulpflichtigen Alter bzw. jünger als 15 Jahre sind. In Ländern, die bei der ILO Konvention 138 unter die Ausnahme für Entwicklungsländer fallen, darf das Mindestalter auf 14 Jahre reduziert werden.
2.4 Arbeitssicherheit
Um Unfälle und Personenschäden zu vermeiden, stellen wir sichere und gesunde Arbeitsbedingungen bereit, die geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen entsprechen.
2.5 Entlohnung und Arbeitszeit
Eine angemessene Entlohnung sowie der gesetzliche Mindestlohn werden gewährleistet und die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zur Arbeitszeit wird eingehalten.
2.6 Zwangsarbeit
Es darf keine Form von Zwangsarbeit angewendet werden und niemand darf gegen seinen Willen beschäftigt werden.
3 Verhalten im geschäftlichen Umfeld
3.1 Korruption und Bestechung
Freier und fairer Wettbewerb ist die Grundlage wirtschaftlichen Handelns. Korruption, Untreue und Betrug verfälschen den Wettbewerb.
Wir werden unseren Kunden oder diesen nahestehenden Dritten keine Vorteile anbieten oder gewähren, mit dem Ziel einen Auftrag oder eine andere Bevorzugung im Geschäftsalltag zu erlangen.
3.2 Geschenke und Einladungen
Unsere Geschäftsbeziehungen beruhen auf Ehrlichkeit und sollen nicht aufgrund
Bestechung oder anderen Maßnahmen verfälscht oder beeinflusst werden.
Einladungen, Geschenke bzw. Bewirtungen von und an Geschäftspartnern werden nur
dann angenommen oder verteilt, wenn diese rechtmäßig sind.
3.3 Freier Wettbewerb
Goebel Electric und dessen Zulieferer halten alle geltenden Wettbewerbs- und Kartellgesetze ein.
4 Datenschutz und Geheimhaltung
Wir versichern, dass die uns zur Verfügung stehenden Daten ausschließlich unserer Kommunikation mit den Geschäftspartnern dienen. Die Daten werden nicht weitergegeben. (Genauere Details siehe Datenschutzerklärung von Goebel Electric)
5 Umweltschutz
Wir verwenden an unserem Standort umweltfreundliche Praktiken und gehen verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen um.