Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Dipl. Ing. Horst Goebel e.K. / Goebel Elektro GmbH
1. Allgemeines
Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie geltenauch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen.
Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen Anerkennung.
Unsere Angebot sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen.
2. Lieferung
Die Wahl der Verpackung bleibt uns überlassen. Verpackungsmaterialien werden gesondert berechnet und von uns nur aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriftenoder dann zurückgenommen, wenn sie leihweise zur Verfügung gestellt werden; sie sind dann unversehrt und frei Haus zurückzusenden.
Die Waren werden in üblicher Beschaffenheit geliefert. Bei Massenartikeln gilt ein Ausschuss bis zu 10% als handelsüblich.
Kleinere Abweichungen, Konstruktionsänderungen sowie Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% bleiben vorbehalten.
Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
Liefertermin werden nach bestem Wissen und so genau wie möglich in der Auftragsbestätigung angegeben.
Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf Allocation oder höher Gewalt (Ziffer4) zurückzuführen verlängern sich die Fristen angemessen.
Bei Schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.
3. Berechnung
Mangels abweichender Vereinbarungen erfolgen unsere Lieferungen ab Lager (Ludwigshafen/Rhein) ohne Verpackung und gelten unsere Preise auf dieser Basis zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluß, ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Mengen zurücktreten.
Bei einem Kaufpreis in fremder Währung trägt der Käufer das Risiko einer Verschlechterung des Umtauschverhältnisses der Währung gegenüber dem Euro für denZeitraum ab Vertragsabschluss bis Eingang des Betrages bei dem Verkäufer.
Vom Hersteller berechnete Metallzuschlagskosten trägt der Käufer.
4. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalteiner ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – auch bei unseren Lieferanten befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Lieferverpflichtung.
Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
5. Zahlung
Zahlung erfolgt maximal nach 30 Tagen netto und wird mit Abschluss eines Geschäftsvorgang festgelegt.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichenDebetzinsen, mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, berechnet.
Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
Nur unbestrittene oder rechtskräftige festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
6. Versand
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware diesem innerhalb der vereinbarten Zeit in unserem Lager zur Verfügung gestellt worden ist.
7. Gewährleistung
Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreienden Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
Abweichungen von Angaben über die Waren sind gestattet, sofern sie unerheblich oder trotz aller Sorgfalt unvermeidlich sind. Abweichungen hinsichtlich vereinbarter Mengen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
Beanstandungen wegen Sachmängel, Falschlieferung und Mengenabweichungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt derWare – bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware – schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandelung, Minderung oder Nachbesserung.
Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
8. Schadensersatz
Schadensersatzansprüche, insbesondere Folgeschäden des Bestellers gegen den Auftragnehmer, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnungen einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der
Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseresForderungsanteils so lange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
Die Waren und die an Ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden
Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware, für die Zahlung Ludwigshafen. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Ludwigshafen oder nach unserer Wahl sein allgemeiner Gerichtsstand.
Stand: November 2009